Mammographie-Screening Bayern

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Mit dem Begriff „Mammographie-Screening“ wird ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bezeichnet, bei welchem im Abstand von zwei Jahren Röntgenaufnahmen der Brust (Mammographien) erstellt werden.

Als Screening-Untersuchung bezeichnet man eine "Reihenuntersuchung" die nach einer bestimmten Krankheit innerhalb einer festgelegten Bevölkerungsgruppe sucht.

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2002 einstimmig die Einführung des flächendeckenden, präventiven Mammographie-Screenings gefordert und in den nachfolgenden Jahren umgesetzt.

Alle in Deutschland ansässigen Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben seit der Einführung des Programms einen Anspruch auf das Mammographie-Screening.

Ziel des Screening-Programms ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe sowie eine Minimierung der Belastungen, die mit einer Brustkrebserkrankung verbunden sein können.

Erweiterung der Altersgrenze ab dem 01. Juli 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat der Erweiterung der Altersgrenze des Mammographie-Screening-Programms zur Früherkennung von Brustkrebs zugestimmt.

Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Ab dem 01. Juli 2024 haben Frauen bis zum Alter von einschließlich 75 Jahren Anspruch auf Untersuchungen im Mammographie-Screening-Programm. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag.

Interessierte Frauen können sich ab dem 01. Juli 2024 bei der jeweils zuständigen Zentralen Stelle melden, um auf eigene Initiative einen Termin für die Screening-Untersuchung zu vereinbaren.

Nach Überprüfung der Anspruchsberechtigung (die letzte Untersuchung im Mammographie-Screening-Programm muss mindestens 22 Monate zurückliegen, eine Mammographie-Untersuchung außerhalb des Screenings muss mindestens 12 Monate zurückliegen) wird eine Einladung verschickt.

Die Terminvereinbarung kann ausschließlich über die Zentrale Stelle erfolgen. Vor dem 01.07.2024 ist keine Terminvereinbarung möglich.

Die reguläre schriftliche Einladung der neuen anspruchsberechtigten Frauen soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der G-BA bietet unter dem folgenden Link die auf die neue Altersgruppe angepasste Informationsbroschüre als vorläufiges Ansichtsexemplar an – digital und als Printprodukt zur Auslage in Arztpraxen und Screening-Einheiten.

Weiterführende Informationen zur Alterserweiterung finden Sie auf der Seite des G-BA unter:

https://g-ba.de/mammographie-screening-70plus

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Bitte halten Sie Ihre Screening-ID auf Ihrem Einladungsschreiben sowie Ihren Personalausweis bereit.

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